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AGB Wohnwagen e.K.

AGB für Ihre Reise mit der wohnwagen-ostsee e.K.

Wohnwagenvermieter
wohnwagen-ostsee e.K.
Inhaber Ulrich Baumann
Mittelweg 143
23743 Grömitz
Tel: 0049 4562 – 208 796
[email protected]

Postadresse:
Postfach 11 46
23739 Grömitz
Tel: 0049 4562 – 208 796, Mobil: 0049 163 – 8 11 44 88

Bei der Vermietung des/der jeweiligen Wohnwagen ergibt sich ein Gesamtpreis der sich aus dem
- Mietpreis für den Wohnwagen inkl. den Personengebühren, dem Gas zum Kochen und den KFZ-Gebühren für den Parkplatz des Gäste KFZ - und eventueller vereinbarter andere Kosten/Gebühren in einer bestimmten Zeit zusammensetzt.

Diese AGB/Vereinbarung ist erstrangig vor allen anderen AGB/Vereinbarungen gültig.

Da es sich um 3 Parteien handeln, sind diesen zur Erleichterung jeweils Namen zugewiesen.

wohnwagen-ostsee e.K. wird im Folgenden

„VERMIETER“

TravelBird B.V. B.V.
Keizersgracht 281
1016 ED Amsterdam
Niederlande im Folgenden

„Vermittler“.

und die Kunden von TravelBird B.V. und wohnwagen-ostsee e.K. im Folgenden

„Kunden“ genannt

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Es dürfen nur die maximal gebuchten Personen für den jeweils gebuchten Zeitraum den Wohnwagen sowie den Campingplatz benutzen, betreten, bzw. bewohnen. Die vom Kunden beim Vermittler abgeschlossene Buchung gilt unmittelbar bei der Onlinebuchung als Mietvertrag, für einen oder mehrere Wohnwagen, der jeweiligen Kategorie, in dem jeweiligen Zeitraum.

1. B. Diese Buchung kann seitens des Kunden nicht mehr Rückgängig gemacht werden, sie kann lediglich storniert werden. Der Kunde kann jederzeit bei Zahlung der Rücktrittskosten vor Mietbeginn von der Buchung/Anmietung per Stornierung zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim VERMIETER.

Es gelten die Stornierungszeiten gemäß folgender Staffelung: 30 Tage und mehr vor Anreise: 30 % Vom 30.-21. Tag vor Anreise: 40 % Vom 20.-15. Tag vor Anreise: 60 % Vom 14.-8. Tag vor Anreise: 75 % Ab dem 7. Tag vor Anreise: 95 % Stornierung am Anreisetag/Nichtanreise: 100 %

2. Die Mietzeit kann nur mit Einverständnis des VERMIETERS gekürzt oder verlängert werden.

3. Die/den Gebühr/ Betrag welche der Kunde an den Vermittler zahlt (Mietpreis für Wohnwagen inkl. Personengebühr, Buchungsgebühr und Endreinigungsservice) wird im Laufe von maximal 14 Tagen nach Onlinebuchung des Kunden beim Vermittler vom Vermittler an den VERMIETER gezahlt. Hierzu erstellt der VERMIETER jeweils eine Rechnung, die er dem Vermittler per E-Mail zukommen lässt. 3.A. Den Betrag für die Kaution des/der Wohnwagen/s das Pfand für eine elektronische Codekarte und die Endreinigung von 65,- € zahlt der Kunde vor Ort in bar an den VERMIETER. 3.B. Der Tourismusbeitrag (Kurtaxe) an die Gemeinde Grömitz, eventuelles Gas zum Heizen und Strom wird je nach Verbrauch ebenfalls extra vor Ort berechnet und vom Kunden an den VERMIETER gezahlt.

4. Es wird vom VERMIETER Gas nur zum Kochen zu Verfügung gestellt, welches im Gesamtpreis bereits ermittelt und integriert ist. Das Gas ist ausdrücklich nur zum Kochen und nicht zum Grillen, Heizen oder andere Zwecke bestimmt. 4. A. Es wird kein Grill mit vermietet. Sollte vom Vormieter oder von Anderen ein Grill vorhanden sein, darf dieser vom Kunden kostenfrei genutzt werden. Der Grill wird jedoch vom VERMIETER nicht gereinigt. 4. B. Das Grillen ist nur außerhalb des Wohnwagens und des Vorzeltes gestattet. Es dürfen nur handelsübliche und zugelassene Grill`s benutzt werden. Eine Ausreichende Be- und Entlüftung muss gewährleistet sein. Eine selbst gebaute Grillstelle ist nicht statthaft. Der Grill muss in so ausreichendem Abstand zu Wohnwagen und Vorzelten aufgestellt werden, dass Hitze den/die Wohnwagen u. Vorzelt/e nicht beschädigen, bzw. kein Brand und keine Verschmelzung entstehen kann. Es ist besonders darauf zu achten, dass kein Funkenflug entsteht. Bei Funkenflug muss der Grill umgehend ausgemacht werden. Auf keinen Fall darf ein Grill im Wohnwagen oder im Vorzelt aufgestellt werden (auch nicht im Eingangsbereich). Bei zu starkem Wind ist das Grillen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung haftet der VERMIETER nicht für Schäden die dadurch entstehen auch nicht für Leib und Leben anderer Personen. Im Fall der Zuwiderhandlung haftet alleine der Vermittler für alle Schäden, die durch diese Zuwiderhandlung entstehen. Ebenfalls hat der VERMIETER das Recht, bei Zuwiderhandlung dem Vermittler fristlos zu kündigen und vom Campingplatz zu verweisen. Eine Rückzahlung für die Resttage, die der Kunde laut Mietvertrag noch hätte in dem Wohnwagen verbleiben können erfolgt in diesem Fall nicht. Der VERMIETER muss keinen Betrag an den Vermittler und auch nicht an den Kunden zurück zahlen. 4.C. Ein eventueller vom Kunden mitgebrachter Elektrogrill darf vom Kunden aus technischen Gründen nicht ans Stromnetz angeschlossen bzw. nicht benutzt werden. 4.D. In einigen Wohnwagen bieten wir Fernseher mit Receiver (Sat oder DVBT) an. In anderen Wohnwagen bieten wir nur einen TV-Monitor an. Hierbei bringt der Kunde sich seinen eigenen Receiver (Sat oder DVBT) mit. Zurzeit sind folgende Wohnwagen mit Fernsehausstattung (inklusive Sat- oder DVBT-Receiver) bestückt: Wohnwagen - Nr.`n 270, 241 A, 235, 222, 221, 220, 219, 208, 206 und 204. Alle anderen Wohnwagen verfügen nur über die TV-Monitor-Variante bei der sich der Kunde den Receiver mitbringt. 3.E. Die Wohnwagen sind ausgestattet mit Zudecken in der Anzahl der Betten bzw. der Personenzahl die für den Wohnwagen eingebucht worden sind. Kopfkissen gehören nicht zur Ausstattung der Wohnwagen und werden vom Kunden selbst mitgebracht. Ebenfalls gehören keine Bezüge zur Ausstattung.

5. Ohne Einverständnis des VERMIETERS und/ oder des Vermittlers darf der Kunde den/ die Wohnwagen weder weitervermieten noch dritten Personen überlassen.

5. A. Sollte eine oder mehrere weitere Personen als die, welche anzahlmäßig im Arrangement angegeben sind zusätzlich den Wohnwagen bewohnen, bzw. den Campingplatz betreten wollen (dieses gilt auch für Personen die nur tagsüber zu Besuch kommen), ist/ sind diese/s vom Kunden dem VERMIETER im Voraus mitzuteilen und namentlich zu benennen. Der VERMIETER muss hierfür jeweils in jedem Einzelfall die ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilen. Der Kunde muss in diesem Fall pro Erw. 5,- €/ Tag und pro Kind 3,- €/ Tag an den VERMIETER zahlen. Sollte der VERMIETER die Genehmigung hierzu nicht erteilen, so darf keine weitere gewünschte Person die/den Wohnwagen, bzw. den Campingplatz betreten.

6. Der/ die Wohnwagen darf/ dürfen vom Kunden nicht bewegt (gefahren) werden.

7. Der Kunde überzeugt sich bei Übernahme der/ des Wohnwagen/s vom ordnungsgemäßen Zustand. Sollte der Kunde Mängel oder Beschädigungen am Wohnwagen/Vorzelt bzw. an Gegenständen im und um dem Wohnwagen/Vorzelt feststellen, so teilt er dieses dem VERMIETER bei Eintreffen bzw. Übernahme des Wohnwagens dem VERMIETER oder einem der Mitarbeiter/innen des VERMIETERS umgehend mit. Er wird die/ den Wohnwagen pfleglich behandeln und für seine Erhaltung Sorge tragen. Weiterhin überprüft der Kunde bei Eintreffen den Stand des Stromzählers und trägt den Stand auf dem dafür vorgesehenen Formular ein. Dieses Formular befindet sich im Vorzelt des Wohnwagens oder im Wohnwagen. Am Abreisetag trägt der Kunde den Abreisestand des Stromzählers auf das Formular ein und legt dieses auf den Tisch im Vorzelt.

8. Beschädigungen der/ des Wohnwagen/ s oder an Gegenständen in und um dem/der Wohnwagen die in der Zeit der Mietdauer passieren bzw. bei der Abreiseabnahme festgestellt werden und den daraus resultierenden Reparaturen oder Erneuerungen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat dann für den finanziellen Schaden aufzukommen und diesen an den VERMIETER zu zahlen.

9. Die Mietzeit darf vom Kunden nicht überschritten werden. Die/ der Wohnwagen sollte vom Kunden in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden, der seine sofortige Weitervermietung gewährleistet.

10. Als Sicherheit (insbesondere der betreffenden Punkte dieser AGB/Vereinbarung) sowie für sonstige Verluste, die dem VERMIETER durch den Kunden entstehen, hinterlegt der Kunde beim VERMIETER einen Kautions-Betrag von 100,- EURO pro Wohnwagen und 50,- € Pfand pro elektronischer Codekarte und ist unmittelbar bei Urlaubsantritt vom Kunden an den VERMIETER in bar zu zahlen. Dieser Betrag stellt keine Begrenzung der Haftung des Kunden dar. Die Kaution, bzw. das Pfand wird bei korrekter Übergabe - ohne Beanstandung - nach Urlaubsende vom VERMIETER an den Kunden zurück gezahlt.

11. Bei Diebstahl, Stromausfall, Einbruch, oder anderen Schäden, oder nicht ordnungsgemäßer Übernahme der/des Wohnwagens, sowie bei sonstigen wesentlichen, die Interessen des Kunden oder des VERMIETERs berührenden Ereignissen, ist der VERMIETER umgehend fernmündlich (0163 – 8 11 44 88) durch den Kunden zu verständigen.

12. Der/ die Wohnwagen wird/ werden vom Kunden in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen, Zustand zurückgegeben. Die Reinigung während der Mietzeit erfolgt durch den Kunden (Glas, Papier, Müll und Müllbeutel bitte in den dafür auf dem Campingplatz vorgesehenen Glas-, Papier und Müllcontainern entleeren). Geschirr, Gläser und Töpfe bitte sauber gespült hinterlassen. Eine kostenpflichtige Endreinigung erfolgt durch den VERMIETER. Jedoch muss der Kunde auch in diesem Fall Glas, Papier, Müll und Müllbeutel bitte in den dafür auf dem Campingplatz vorgesehenen Glas-, Papier und Müllcontainern entleeren. Die Kosten von 65,- € für die Endreinigung sind unmittelbar bei Reiseantritt vor Ort vom Kunden an den VERMIETER zu zahlen.

13. Da Lieferbedingt das Wasser in Grömitz bzw. auf dem Campingplatz kalkhaltig ist, fallen Kalkablagerungen in der Kaffeemaschine und dem Wasserkocher an. Diese sind vom Kunden bei Bedarf selbst zu entkalken.

14. Bei Stromausfall, Sturm, Wasserschaden, Hochwasser, Feuer, defekt des Wohnwagens oder des Vorzeltes, oder anderer technischer Probleme, oder anderer höherer Gewalt, durch die eine Vermietung oder Weitervermietung an den Kunden verhindert wird - haftet der VERMIETER nicht für den dem Kunden eventuell entstandenen Schaden durch Urlaubsausfall oder ähnlichem. Der VERMIETER braucht in diesem Fall auch keinen Ersatz stellen bzw. auch keinen Ersatz zahlen. Der VERMIETER hat in diesem Fall das Recht (auch während der Vermietung) vom Mietvertrag zurück zu treten. Ein finanzieller Ausgleich vom VERMIETER an den Kunden erfolgt dann in Höhe des Betrages der restlichen Miettage die noch offen sind. Dieses maximal in einer Höhe, die den bereits geleisteten Tagesmietpreis für den Wohnwagen nicht übersteigt. Der VERMIETER haftet auch nicht für Schäden an Person und Eigentum des Kunden und deren Mitreisenden. Nur im Fall des Vorsatzes haftet der VERMIETER für Schäden an Person und Eigentum des Kunden.

15. Das Befahren des Campingplatzes mit einem KFZ ist pro Haupt-Wohnwagen in der vereinbarten Mietzeit für 1 Fahrzeug gestattet. Um mit dem KFZ auf den Campingplatz zu gelangen, benötigt der Kunde eine elektronische Codekarte die er bei der Ankunft an der Rezeption (mit dieser elektronischen Codekarte gelangt der Kunde auch in die Sanitärgebäude) gegen ein Pfand von 50,- € (wie unter Punkt 10. Bereits erläuter)ausgehändigt bekommt. Die elektronische Codekarte wird vom Kunden bei Abreise unbeschädigt an den VERMIETER zurück gegeben. Sollte die elektronische Codekarte beschädigt oder verloren gegangen sein, wird hierfür ein Entgelt von 50,- EURO berechnet und das Pfandgeld von 50,- € einbehalten.

16. Der Kunde sowie seine Mitreisenden beachtet/ beachten und respektieren die aushängende Campingplatzordnung sowie die Ruhezeiten (22:00 Uhr bis 7:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr) und halten diese zum Wohle aller bitte ein. Natürlich dürfen Kinder während dieser Zeiten spielen, jedoch ist während dieser Zeit das Befahren des Campingplatzes mit einem KFZ (wie auf den meisten Campingplätzen üblich) laut Campingplatzordnung nicht gestattet. Es gilt auf dem gesamten Campingplatz die Straßenverkehrsordnung. Als Höchstgeschwindigkeit gilt zum Schutze Aller und besonders zum Schutze der Kinder auf dem gesamten Campingplatz eine Geschwindigkeit von 5 KMH. Aus Sicherheitsgründen steht bei groben Verstößen des Kunden durch zu schnellem Fahren dem VERMIETER eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Kunden bezüglich anteiligen Anspruchs der Miete bzw. durch Urlaubsausfall besteht in diesem Fall nicht. 15. A. Der Campingplatz bzw. die Wohnwagen auf dem Campingplatz sind Videoüberwacht. Zur Sicherheit aller Kunden und Gäste werden die Videodaten aufgezeichnet. Der Kunde genehmigt mit dem Kauf des Arrangements und der Akzeptanz dieser AGB/Vereinbarung ausdrücklich, dass er sich damit einverstanden erklärt. Weiterhin erklärt der Kunde hiermit, dass auch alle Mitreisenden sich damit ausdrücklich einverstanden erklären (hierfür trägt der Kunde Sorge). 16. B. Hunde sind grundsätzlich auf dem Campingplatz erlaubt, bedürfen jedoch für „ jeden“ Einzelfall immer einer vorherigen Zustimmung des VERMIETERS. In dem Fall, dass der VERMIETER dem zustimmt, dass der Kunde einen oder mehrere Hunde mitbringen darf, zahlt der Kunde an den VERMIETER pro Hund einen Betrag von 3,- € pro Tag/Hund in bar bei Anreise. Weiterhin ist eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 20,- € vom Kunden an den VERMIETER bei Anreise in bar zu zahlen. Hunde die laut der Kampfhundeverordnung Schleswig Holstein als Kampfhunde oder auch Mischlinge von/mit Kampfhunden gelten, dürfen den Campingplatz nicht betreten, bzw. dürfen vom Kunden nicht mitgebracht werden. Da der VERMIETER bei Buchung nicht weiß, ob es sich zum Zeitpunkt der Buchung des Kunden um einen Kampfhund laut der Kampfhundeverordnung Schleswig Holstein bzw. deren Mischling handelt, gilt dieses auch in dem Fall, wenn der Kunde einen Hund angemeldet und bezahlt. Zum Schutze Anderer kann der VERMIETER in „jedem“ Einzelfall, ohne Nennung von Gründen, den Hund bzw. den Kunden mit dem Hund unmittelbar des Campingplatzes verweisen. Dieses gilt bei Beschwerden Anderer auch für Hunde, die nicht unter die Kampfhundeverordnung Schleswig Holstein fallen. Im Fall des Verweises eines Hundes durch den VERMIETER hat der Kunde „kein“ Recht auf Erstattung aller vom Kunden an den VERMIETER oder vom Kunden an den Vermittler bereits geleisteten Zahlung/en. Eventuelle Schadenersatzforderungen oder andere Forderungen seitens des Kunden an den VERMIETER, wegen Urlaubsausfall oder Andere/n/m werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

17. Der VERMIETER verfügt über verschiedene Wohnwagentypen welche zum Arrangement gehören und in verschiedene Kategorien eingeordnet sind. Es liegt im Ermessen und in der Entscheidung des VERMIETERs, diese Wohnwagen zu disponieren. Das jeweilige Arrangement betreffend handelt es sich um die Wohnwagen der Kategorien 2, 3, 4, 5, 6 u. 7. Auf der Website www.wohnwagen-ostsee.de sind alle Wohnwagen die zum Deal gehören zu sehen. Der Kunde hat kein Recht darauf einen bestimmten Wohnwagen zu verlangen. Zum Schutze und zur Sicherheit des Kunden teilt der VERMIETER mit, dass der/die Wohnwagen grundsätzlich alle auf dem Campingplatz „porta del sol“ Mittelweg 143 in Grömitz steht/ stehen und dass im Falles eines Arrangements der vom Kunden beim Vermittler bezahlte und im Arrangement ausgewiesene Preis gilt.

18. Der anteilige Strom wird laut Stromzähler vom Kunden in bar vor Ort bezahlt (0,65 €/KwH). Der Kunde leistet die Zahlung vor Abreise in bar.

19. Die Mietzeit beginnt am ersten Tag um 16:00 Uhr und endet am letzten Tag um 10:00 Uhr wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das Einchecken erfolgt aus organisatorischen Gründen in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr. Der Kunde hat kein Anrecht auf späteres Einchecken als 18:00 Uhr, es sei denn er hat vom VERMIETER eine schriftliche Zustimmung für eine andere Uhrzeit erhalten. In diesem Sonderfall gilt die andere Uhrzeit. Sollte der Kunde später eintreffen, kann er erst am darauf folgenden Tag ab 9:00 Uhr einchecken und den Wohnwagen erst dann übernehmen. Es sei denn, dass er etwas anderes mit dem VERMIETER schriftlich vereinbart hat und dieses schriftlich vom VERMIETER bestätigt wurde. Eine Minderung des Mietpreises bzw. eine Rückzahlung einer Tagespauschale oder Ähnlichem erfolgt hierdurch nicht. Die Abnahme des Wohnwagens erfolgt durch das Personal des VERMIETERS zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr des letzten Tages im Beisein des Kunden. Sollte der Vermittler zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, erfolgt die Abnahme ohne den Kunden. Ein Einspruchsrecht bei eventuell festgestellten Mängeln bzw. Schäden hat der Kunde in dem Fall der Abwesenheit anschließend nicht. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich eine Abnahme vorher oder nachher durchzuführen.

20. Bei grobem Verstoß gegen diese AGB, gegen die Campingplatzverordnung des Campingplatzes, gegen die guten Sitten oder andere Verstöße gegen Gesetze hat der VERMIETER das unmittelbare Recht den Kunden und/ oder seine Mitreisenden auch ohne vorherige Abmahnung des/der Wohnwagen/s bzw. des Campingplatzes zu verweisen und ihm fristlos zu kündigen. Ein Anrecht des Kunden bezüglich Rückerstattung, bzw. Rückzahlung eines eventuellen anteiligen Anspruchs der Miete bzw. durch Urlaubsausfall besteht in diesem Fall nicht. Es muss in diesem Fall somit keine Rückzahlung seitens des VERMIETERS an den Kunden geleistet werden. Ein grober Verstoß kann unter anderem sein a. zu hohe Lautstärke in den Ruhezeiten (es reicht hierbei schon eine Beschwerde eines weiteren Gastes und/oder das Feststellen der zu hohen Lautstärke durch einen Bediensteten des Campingplatzes) und das daraus resultierende Nichteinhalten der Ruhezeiten. Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. b. verbale oder körperliche Angriffe gegen den VERMIETER dessen Mitarbeiter, oder gegenüber einer andere Person, die sich auf dem Campingplatz befindet c. zu schnelles Fahren auf dem Campingplatz mit dem KFZ d. nicht sachgemäßes Umgehen mit dem Eigentum des VERMIETERS e. oder andere Verstöße gegen diese AGB/Vereinbarung oder Verstöße gegen die Campingplatzordnung des Campingplatzes.

21. Unabhängig vom Mietpreis ist vom Kunden an die Gemeinde Grömitz ein Tourismusbeitrag/ Tourismusabgabe (Kurtaxe) pro erwachsene Person und pro Tag zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach den Gebühren der Gemeinde Grömitz (zurzeit von Mitte Mai 2015–Mitte September 2015 2,80 €/ Tag und von Mitte September 2015–Mitte Mai 2016 1,50 €/ Tag) und ist zu Urlaubsbeginn beim Eintreffen auf dem Campingplatz an der Anmeldung der Wohnwagenvermietung durch den Vermittler zu zahlen. Für die Höhe des Tourismusbeitrags/ der Tourismusabgabe, bzw. eventuelle Veränderungen der Abgabe kann der VERMIETER keine Gewähr übernehmen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Abgabe befreit. Hierfür erhält der Kunde die „OstseeCard“. Diese bringt für dem Kunden zurzeit unter anderem folgende Vorteile: - Ermäßigte Fahrt mit den Linienbussen innerhalb des gesamten Küstenbereiches Grömitz, Kellenhusen, Dahme, Neustadt i.H. - Freie Benutzung des 8 km langen konzessionierten Badestrandes des Ostseebades Grömitz. - Kostenloser oder ermäßigter Eintritt bei den vielen Veranstaltungen und Events des Ostseebades Grömitz. - Kostenlose Teilnahme an den geführten Ortsspaziergängen, Wanderungen oder Radtouren. - Freie Nutzung der Grömitzer Bücherei, der Leseräume. Und vieles mehr.

Salvatoresche Klausel: Sollten ein oder mehrere der vorherigen Punkte rechtsunwirksam sein, so gelten sie sinngemäß bzw. es gilt das, was dem Gewollten am nächsten kommt. Alle übrigen Punkte gelten in jedem Fall fort und bleiben davon unberührt.

Grömitz, 18.05.2025 AGB Ende der Version AGB_2015_05_18_an_TravelBird B.V._01

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    Telefonnummer: 030-22409301. Montag bis Freitag 08:00 - 22:00 Uhr, samstags 10:00 - 18:00 Uhr und sonntags 10:00 - 22:00 Uhr. Feiertage: Pfingstsonntag und Pfingstmontag: 10:00 - 18:00 Uhr (Gruppenbuchungen auf Anfrage möglich)

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